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VERKEHRSRECHT

Ob als Fußgänger, Radfahrer, Motorrad- oder Autofahrer - sei es als Kind oder als Greis, jeder Mensch ist notwendigerweise Verkehrsteilnehmer. Deshalb zählt das Straßenverkehrsrecht zu den klassischen Arbeitsgebieten des Rechtsanwaltes.
Nach einem Verkehrsunfall, dem Erhalt eines Blitzfotos, dem Erhalt eines Anhörungsbogens wegen Falschparkens, nach einem festgestellten Mangel an einem Neu- oder Gebrauchtfahrzeug sollte zuerst der Weg zum Anwalt gesucht werden. Das Rechtsgebiet des Straßenverkehrsrechtes setzt sich zusammen aus zahlreichen weiteren Rechtsgebieten und Problemfeldern, auf denen nicht jeder Anwalt Experte sein kann. So liegt es auch auf der Hand, daß die gegnerische Haftpflichtversicherung, die Autowerkstatt oder andere Dienstleister nicht in jedem Falle notwendige Informationen erteilen können.
Anwaltliche Berufsausübung ist mehr als bloße Dienstleistung. Anwaltliche Unabhängigkeit in der Rechtsberatung ist gesetzlich garantiert, Parteiverrat ist sogar unter Strafe gestellt. Was andere Dienstleister - wie die Reparaturwerkstatt oder gar die gegnerische Haftpflichtversicherung sogar unter dem Stichwort Service oder Unfallpartnerschaft anbieten ist keine unabhängige Interessenvertretung.
Können Sie sich vorstellen, daß Ihr Unfallgegner oder seine Haftpflichtversicherung - wie jetzt häufig umworben zu Ihrem Unfallpartner geworden sind? Gehen Sie auch und gerade nach einem Verkehrsunfall, den Sie weitgehend unverschuldet erlitten haben, zu dem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens. Wir geben Ihnen Hinweise: ob Sie lieber das Fahrzeug reparieren lassen oder einen Ersatzwagen kaufen sollten, daß Sie selbst einen eigenen Sachverständigen mit der Schadensschätzung beauftragen können, wenn nötig, welche Ansprüche Sie gegenüber dem Unfallgegner außer dem Sachschaden noch haben könnten, ob Sie beim Ausfall Ihres Fahrzeuges überhaupt einen Mietwagen benötigen oder nicht lieber eine Nutzungsausfallentschädigung fordern sollten. Auch die Rechtsanwaltskosten sind eine Schadensposition, die gegenüber dem Unfallgegner geltend gemacht werden kann.
Dringend sind Sie nach einem Verkehrsunfall auf anwaltliche Hilfe angewiesen. Wie schnell kehrt sich ein zunächst eindeutig erscheinender Verkehrsunfall in der Verschuldensfrage um und Sie werden plötzlich als Beschuldigter behandelt, weil Sie keinen Unfallzeugen präsentieren können.
Hier ist es günstig ein Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltsvereins an der Seite zu haben, der gleichzeitig auch Fachanwalt für Strafrecht ist.