Erbrecht
Im Rahmen meiner zusätzlichen Ausbildung zum Fachanwalt für
Familienrecht habe ich auch meine erbrechtlichen Kenntnisse vertieft
und erweitert.
In der Beratungs- und Vertretungspraxis geht es einerseits um die Fragen der Gestaltung der Erb- und Vermögensnachfolge und später, nach dem eingetretenen Erbfall, um die Regelung erbrechtlicher Ansprüche und zwar einerseits deren Durchsetzung und andererseits deren Abwehr.
Auch wenn die gesetzliche Regelung des 5. Buches des BGB zum Erbrecht ganz einfach klingt: „Mit dem Tode einer Person (Erbfall) geht deren Vermögen (Erbschaft) als Ganzes auf eine oder mehrere andere Personen (Erben) über.", so sind die damit verknüpften Probleme äußerst vielschichtig und kompliziert.
Es sei hier nur darauf verwiesen, daß zum Nachlaß ja auch Schulden und andere finanzielle Verpflichtungen des Erblassers gehören.
Sofern ein wirksam geäußerter Wille des Erblassers in Bezug auf sein Vermögen feststellbar ist (Testament), gilt dieser. Nur wenn das nicht der Fall ist, greift eine gesetzliche Regelung, die sogenannte gesetzliche Erbfolge ein.
Der Nachlaß geht auf den oder die letztwillig Bedachten oder gesetzlichen Erben über, sofern diese (dieser) die Erbschaft nicht ausschlägt.
In meiner Beratungs- und Vertretungspraxis werde ich oft mit folgenden Fragen konfrontiert:
- Was passiert im Falle meines Ablebens mit meinem Vermögen?
- Ist es besser, nichts zu regeln?
- Was muß ich tun, wenn ich selbst bestimmen möchte, wer nach meinem Ableben Erbe wird?
- Wie kann ich Erreichen, daß mein Vermögen gerecht an meine Nachkommen verteilt wird?
- Wie kann ich Erbstreitigkeiten vermeiden?
- Was kann ich tun, damit mein Ehegatte Alleinerbe wird und erst nach dessen Ableben unsere Kinder erben?
- Kann ich absichern, daß mein Ehegatte/Lebensgefährte auch nach meinem Ableben in den eigenen 4 Wänden wohnen bleiben kann?
- Ist es sinnvoll, bereits vor meinem Ableben meinen Erben/Nachkommen etwas zukommen zu lassen?
- Ist es möglich zu bestimmen, daß meine Kinder/Enkelkinder erst zu einem späteren Zeitpunkt über das Erbe verfügen können?
- Wie errichte ich ein Testament?
- Ich bin Erbe geworden und habe festgestellt, daß der Nachlaß überschuldet ist. Was kann ich tun?
- Ich bin enterbt, steht mir ein Pflichtteil zu und wie kann ich dies geltend machen?
In solch komplizierten Angelegenheiten ist sachkundiger Rat nötig.
Sofern bereits Ansprüche geltend gemacht wurden oder Ihnen zustehen, ist auch anwaltliche Vertretung angezeigt.
Ich helfe Ihnen gern, Ihre erbrechtlichen Probleme zu lösen.