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ARBEITSRECHT

In der Schöpfungsgeschichte der Erde heißt es: „Im Schweiße Deines Angesichts sollst Du Dein Brot essen." Trotz hoher Arbeitslosigkeit erwirbt der größte Teil der Bevölkerung seinen Lebensunterhalt nach wie vor durch Arbeit. Hieraus resultiert die außerordentlich große Bedeutung der Rechtsvorschriften, die das Arbeitsrecht bestimmen.
Gern bin ich bereit, Ihnen behilflich zu sein, wenn es gilt, Probleme zu lösen, die Sie als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber haben. Nicht alle Fragen, die im Arbeitsrecht eine Rolle spielen, können hier angerissen werden, deshalb nur der folgende Überblick über einige wichtige und ausgewählte Komplexe:

  • Was ist bei der Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses zu beachten?
  • Bedarf es eines schriftlichen Arbeitsvertrages?
  • Was ist Inhalt eines Arbeitsvertrages?
  • Was ist vom Weisungs- und Direktionsrecht des Arbeitgebers umfaßt?
  • Was kann ich gegen eine Abmahnung tun und ist diese gerechtfertigt?
  • Ist eine ausgesprochene Kündigung rechtmäßig und welche Schritte kann ich dagegen einleiten?
  • Steht bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Abfindung zu, wenn ja, in welcher Höhe und wie kann dies durchgesetzt werden?
  • Was ist Inhalt des Arbeitszeugnisses und welche Schritte können unternommen werden, wenn hierüber keine Einigkeit besteht?
  • Wie können Vergütungsstreitigkeiten einer Klärung zugeführt werden?
  • In welcher Höhe steht Urlaub zu und wer bestimmt, wann dieser in Anspruch genommen werden kann?
  • Bin ich verpflichtet, Mehr-/Überstunden zu leisten?
  • Wie können Probleme im Arbeitsverhältnis geklärt werden, ohne daß es der Anrufung des Gerichtes bedarf?
  • Wie läuft ein arbeitsgerichtliches Verfahren ab?

Diese und eine Vielzahl anderer Fragen sind Inhalt meiner Beratungs- und Vertretungstätigkeit auf dem Gebiet des Arbeitsrechts.
Sollten auch Sie ein Anliegen haben, würde ich mich freuen, wenn Sie sich an mich wenden.