BAURECHT und ARCHITEKTURRECHT

Beim Bau- und Architektenrecht wird anwaltlicher Rat und anwaltliche Hilfe häufig erst dann gesucht, wenn entweder Vergütungsansprüche nicht bezahlt oder grobe Mängel am Bau zu verzeichnen sind. Dabei werden dann häufig gravierende Unterlassungssünden in Vorbereitung und bei der Vertragsgestaltung offenbar.

Häufig gibt es keine schriftlichen Bauverträge, Angebote werden nicht ausdrücklich angenommen. Wenn es Verträge gibt, enthalten sie häufig unzulässig oder unwirksam Vertragsstrafenklauseln oder unzulänglich vereinbarte Fristen.

Die Rehtsanwaltskanzlei gibt Unterstützung, sowohl bei der Beratung und Formulierung von Verträgen, als auch bei der Streitlösung im Falle eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Verfahrens.